ACHTUNG: TECH-GEAK-BEITRAG den sich auch Nicht-Techniker durchlesen sollten!
Manchmal schreibt das Leben die besten Geschichten. Und ja, das Titelbild ist nur einen Augencatcher! Natürlich besteht keine Lebensgefahr. Aber zurück zur eigentlichen Geschichte. Dieses Jahr lernte ich bei einem Kölsch am Ostseestrand Zingst einen erstaunlichen Fotografen kennen. Nach einigen Minuten interessanten Gesprächs fragte er mich nach den LED Strahlern von Jinbei und unserer Verwendung. Seine Frage bezog sich aber nicht so sehr auf Lichtsetzung als viel mehr auf einen Sicherheitsaspekt des LED-Lichts.
Das merkte ich sofort und auch nahm ich wahr, dass das jemand deutlich mehr Ahnung hatte als ich. Es ging um einen anscheinend “gefährlichen Blauanteil” und um “Schädigungen des Auges” und dann kam auch das Wort “Kinder- und Babyfotografie”. Ich kann mich nämlich erinnern, dass wir sogar hier im Blog empfohlen hatten, dass Licht in der Baby oder Kinderfotografie zu verwenden.
- JINBEI EF 200 LED DAUERLICHT MIT „2000WATT“ 9.7.2014
- LICHT FÜRS JAHR 3000… DAS JINBEI EF-200 LED 13.4.2016
Da war ich wach und als mir der nette Herr Storch dann Minuten später anbot, eines unserer Originalgeräte testen zu lassen, da sagte ich natürlich nicht nein.
Man muss eines bedenken. Das Jinbei LED 200 ist extrem günstig für die Lichtleistung und kein anderer Hersteller vertreibt eine derartige Lichtleistung für unter 3-4k Euro. Klar, es gibt schon LED Strahler von ARRI aber die kosten eben auch wie ARRI.
Also schickten wir sofort nach Zingst einen unserer Strahler zu Herrn Storch und jetzt, einige Wochen später liegt das offizielle Testergebnis da. Ich hatte schon etwas Angst, dass ich etwas falsch machen würde oder irgendjemand wegen mir körperlich geschädigt würde.
FAZIT VORWEG! Entwarnung! Besser als gedacht und viel besser als befürchtet. Praxistauglich und gut einzusetzen!! Aber auch nicht ganz ohne Gefahr! Dazu jetzt mehr!
Im Prüfbericht finden sich auch übrigens Messungen zu CRI Wert und Weißabgleich. Das Spektrum wurde gemessen und Vieles mehr. Wichtig für mich war aber in erster Linie die mögliche Gefahr für Leib und Leben bzw. für das Augenlicht. Ich merke schon nach manch stressigen Studiotagen, dass ich kaum noch etwas sehen beim ins Bett gehen und je mehr LED Licht wir verwenden, umso weniger sehe ich am Abend. 🙂 Arg… macht irgendwie Angst dass so zu schreiben! Aber gut, unsere Augen sind sowieso auch ermüdend und den ganzen Tag im Studio stehen hilft nicht gerade dabei. 12h Computermonitor pro Tag auch nicht!
Aber wie gefährlich ist das LED Licht wirklich?
Anbei als Quotes sind Originalaussagen gekennzeichnet, kein Schriftdeutsch sondern Wort für Wort wiedergaben aus dem Labor.
Vorweg ist zu wissen, dass LED Strahler in Risikogruppen eingeteilt werden und diese Risikogruppen definieren die Gefahr bei der Verwendung. Laser würden übrigens in Klasse 3 landen.
Beurteilung der Risiken durch optische Strahlung
Risiken durch die optische Strahlung sämtlicher Typen von Lampen können durch Anwendung der Norm DIN EN 62471 (VDE 0837-471:2009-03): Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen (Ausgabedatum: 2009-03) bewertet werden. Nach dieser Norm werden die Lampen in eine von vier Gruppen eingeteilt.
Freie Gruppe: Lampen/Leuchten stellen keine photobiologische Gefahr dar.
Risikogruppe 1: Lampen/Leuchten stellen aufgrund normaler Einschränkungen durch das Verhalten der Nutzer keine Gefahr dar.
Risikogruppe 2: Lampen/Leuchten stellen aufgrund der Abwendungsreaktionen von hellen Lichtquellen oder durch thermisches Unbehagen keine Gefahr dar.
Risikogruppe 3: Lampen/Leuchten stellen schon für flüchtige oder kurzzeitige Bestrahlung eine Gefahr dar. Eine Verwendung in der allgemeinen Beleuchtung ist nicht erlaubt.
Für die freie Gruppe und Risikogruppen 1 ist keine Kennzeichnung erforderlich. Für die Risikogruppe 2 ist eine Kennzeichnung erforderlich. Im Moment wird üblicherweise das folgende Symbol verwendet:
Die Risikogruppe 3 ist in der Allgemeinbeleuchtung nicht zugelassen.
Offiziell steht jetzt folgendes Testergebnis.
LED Strahler werden nach Risikogruppen eingeteilt
Der Scheinwerfer landet auch bei runtergedimmter Leistung auf etwa 120 Watt noch immer in Risikogruppe 2. Damit keine Gesundheitsgefährung von ihm ausgeht, müßte man einen Scheinwerfer bei 120 W etwa 4,17 m entfernt aufstellen und bei 100 % Leistung (200W) etwa einen Abstand zu Personen von 5,7 m einhalten.
Die Risikogruppe 2 stellt normalerweise keine Gefahr dar, weil kein Mensch freiwillig minutenlang in die Lichtquelle schaut. Aber Kinder zeigen kein solches Abwehrverhalten (Abwendeverhalten) und Fotomodelle werden oft dazu angehalten… Ab Risikogruppe 2 sind besondere Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsschäden notwendig.
Das Labor hat den Strahler also bei 120W Eingangsleistung gemessen und mit einem aufgesetzten Normalreflektor von Jinbei. Wobei wir auch informiert wurden, dass ein anderer Reflektor oder dessen völliges entfernen nichts an der Gefahrenklasse ändern würde. Es geht dabei einzig und alleine um die Fläche der Lichtquelle und deren Helligkeit. Die LED Fläche ist 3,5cm auf 3,5cm und wird durch einen Reflektor weder vergrößert noch verkleinert. Ergo: Gleiche Risikoklasse.
Übrigens sieht man auf dem Bild den sehr gefährlichen Blauanteil. Das heißt auch in der Fachsprache irgendwas mit DANGEROUS BLUE oder so… 🙂
Weiterhin schreibt der Laborleiter in der Infomail mit den Testergebnissen:
Der Laborleiter schreibt
Bei dem 100% Betrieb würde die Spitzenlichtstärke linear extrapoliert wahrscheinlich um die 16 000 cd betragen was einen Sicherheitsabstand von ca. 5,7 m zur Erreichung von RG 1 notwendig machen würde.
Klartext. Wenn ich den Jinbei ohne Softbox oder Schirm verwenden möchte, dann benötige ich bei voller Leistung eine Entfernung von 6 Meter zum Motiv um eine Gefahr auszuschließen. Drunter wird es gefährlich fürs Augenlicht. Puh… 6 Meter ist ne Hausnummer. Das hatten wir nie. Gottseidank gilt das nur für Reflektoren ohne aufgespanntes Tuch. Die Rechnung verändert sich bei größeren Lichtformern.
Vergrößere ich die Leuchtfläche mit Hilfe einer Softbox, dann reduziert sich die Gefahrenklasse aber auch drastisch. Unser Vorschlag in der Babyfotografie mit der 2m Softbox ist also völlig ungefährlich. Das LED Licht darf aber ohne Softbox bei kleinen Kindern gar nicht benutzt werden.
Wichtig ist auch im Hinterkopf zu halten, dass Kinder kein Abwendeverhalten haben und deswegen noch gefährdeter sind.
So, für alle Techgeaks… hier der kompletter Prüfbericht als PDF zum Download!
>>> RECHTS KLICKEN UND SPEICHERN <<<
Übrigens CRI Wert von 79 ist nicht schlecht, geht aber besser wobei bei der Leistung, hätte ich mit einem deutlich schlechteren Ergebnis gerechnet. Die Farbtemperatur ist auch völlig in Ordnung und der Helligkeitsoutput bleibt natürlich Bombe. Für 100% farbechte Bilder dann doch lieber ein richtig teurer Marken-Blitz 🙂
Das Jinbei LED ist also bei richtiger Verwendung nicht gefährlich und bleibt die günstigste Lösung für extrem starkes LED Dauerlicht. Wir werden ihn weiter dauerhaft einsetzen und langsam wird das LED Licht zur wichtigsten Arbeitslichtquelle hier im Studio.
Lieben Gruß
Euer Technikfanatist… So, ich guck mir jetzt noch ein paar Diagramme im PDF an. 🙂
PS: Danke an Herrn Storch für die ganze Arbeit!
Mal wieder eine super Recherche und das beste vom Besten für die Leser! Wirklich toll! Während des Lesens habe ich an die Ringleuchten gedacht, in die öfter mal Modelle starren müssen, die auch ziemlich krass sind. Da würde mich so ein Test auch sehr interessieren 🙂
MFG Babis
Da hätte ich gleich mal noch eine Frage dazu: wenn ich’s richtig verstanden habe, ist ja die Spektralverteilung quasi ähnlich dem CRI. Der CRI greift gewisse Punkt aus der Spektralverteilung und je weniger diese Messpunkte von der Spektralverteilung vom Tageslicht abweichen, desto näher kommt man an den maximalen CRI-Wert von 100 ran, richtig?
Mal angenommen man hätte eine aktuelle Kamera (hohe Dynamik, wenig Rauschen, usw.) und die Lichtquelle hat emittiert tatsächlich das komplette Spektrum (also es werden keine Spektralanteile komplett weggelassen). Je nach Messverfahren wäre das ja beim Jinbei der Fall (zumindest, wenn ich mir die Spektralverteilung im Diagramm so ansehe). In dem Fall müsste sich das doch mit einer Farbkarte wie z.B. dem Colorchecker Passport oder so ausgleichen lassen, oder? Denn damit hätte man ja eine Referenz und könnte bestimmen um wieviel welcher Farbanteil verstärkt werden müsste und käme dann wieder zu einem perfekten Ergebnis.
Oder habe ich da irgendetwas nicht bedacht / nicht verstanden?
Ne, was im Licht nicht enthalten ist, kann auch nicht reflektieren. Da ist nix mit Korrektur…
Doch, meiner Erfahrung nach funktioniert die Farbkorrektur mit dem Colorchecker Passport für das Jinbei EF-200 LED Dauerlicht sehr gut. Anbei einmal ein Bild nur mit Weißabgleich und einmal mit Colorchecker Passport:
https://www.dropbox.com/sh/tilg4js4kusz554/AADMqvKxu3LOJh5sfWc3Ih2Ja?dl=0
Das Thema hat mir dann doch keine Ruhe gelassen und ich habe mal meinen letzten Einsatz des Jinbei EF-200 LED bei der Babyfotografie versucht einzuordnen. Ich muss dazu sagen, dass ich da relativ vorsichtig war. Einen Teil der Aufnahmen haben wir mit AL gemacht und erst als das nicht mehr mit vernünftigen Einstellungen ging, kam die LED Lampe zum Einsatz mit K-90 Oktabox (Zwischendiffusor+Frontdiffusor). Die Eltern waren mit auf dem Bild und ich habe sie die Helligkeit der LED Lampe limitieren lassen – sozusagen ‘gefühlt’ bzw. ‘auf Sicht’. Die Frage ist jetzt, ob so eine Maßnahme ausreichend ist. Aber die Klassifikation der Lampen suggeriert ja, dass das Hauptproblem darin besteht, dass ein Baby sich nicht wie ein Erwachsener wegdrehen würde, wenn es unangenehm wird… Also Taschenrechner und Bleistift rausgeholt und los geht’s.
Die Welt ist nicht perfekt, Helligkeitsverteilungen nicht ideal homogen, Abhängigkeiten im wirklichen Leben nicht exakt linear (bzw. quadratisch), aber für eine grobe Abschätzung sollte es reichen. Und wenn ich die ‘Grenzwerte’ aus dem Report auf meinen Fall umrechne, dann waren wir etwa einen Faktor 10 weiter weg, als der kritische Abstand, der sich für unser Setup ergibt. Das beruhigt mich dann doch. Selbst wenn ich da wirklich ‘Licht gesetzt’ anstatt nur aufgehellt hätte, wäre das vermutlich unkritisch gewesen.
Insgesamt heisst das für mich, wenn ich mit einem Baby keine ‘Objektfotografie’ betreibe, sondern mich erstmal selbst vor die Lampe im gleichen Abstand hänge um zu prüfen, ob das Licht noch ‘erträglich’ ist, und dann erst das Baby darunter lege, dann sollte das doch recht unkritisch sein. Den ganzen Tag würde ich ein Baby jetzt trotzdem nicht drunter legen. Und wer schon mal direkt in die Lampe gekuckt hat und dann trotzdem ohne entsprechenden Lichtformer (Softbox, Schirm, etc.) aus kurzer Entfernung auf Babys losgeht, dem kann man denke ich sowieso nicht helfen…
Viele Grüße
Michael